Lärmaktionsplanung - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung


Lärm
Lärm gehört aktuell zu den größten Umweltbelastungen, die auf den Menschen einwirken. Der ständig anhaltende Geräuschpegel, vor allem vom Verkehr ausgehend, beeinträchtigt die Lebensqualität und kann gesundheitliche Folgen mit sich ziehen. Ein Schritt zur Lärmbekämpfung stellt die Umgebungslärmrichtlinie dar.

Gesetzliche Grundlage/Verfahren
Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG - ULR), §§ 47a bis 47f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Erlass der 34. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) ist für Hauptlärmquellen die Geräuschbelastung in Lärmkarten darzustellen und die Zahl der betroffenen Anwohner zu ermitteln. Im Anschluss an die Lärmkartierung haben die betroffenen Gemeinden die Pflicht, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen in der Lärmaktionsplanung darzustellen und zu entscheiden, ob ein Maßnahmenplan erarbeitet werden muss. In diesem Prozess ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Sowohl die Kartierung als auch die Lärmaktionsplanung werden im Turnus von 5 Jahren wiederholt und fortgeschrieben.

Lärmkartierung Stadt Radeburg
Die Stadt Radeburg ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Lärmaktionsplan vorzulegen. Die Lärmbetroffenheit aus den vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) kartierten Daten zum Lärm umfassen sämtliche Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen mit über 3 Millionen Kfz/Jahr.
Auf dem Gebiet der Stadt Radeburg sind die Einwirkungsbereiche folgender Streckenabschnitte betroffen:
- Bundesautobahn A4 / A 13

https://www.umwelt.sachsen.de/download/laerm_licht_mobilfunk/Kartierungsumfang_LK2022_30062022.jpg

Ergebnisse der Lärmkartierung
In den Lärmkarten ist die Höhe der Geräuschbelastung im Einwirkbereich der untersuchten Hauptlärmquellen dargestellt. Für die Stadt Radeburg beschränkt sich die Darstellung auf Straßenlärm. Durch unterschiedliche farbliche Darstellung der verlärmten Fläche ist die Höhe der Belastung, unterteilt in Pegelklassen von je 5 Dezibel, gekennzeichnet. Ist ein Gebiet nicht farbig hinterlegt, so liegen die Geräuscheinwirkungen dort unterhalb der für die Lärmkartierung relevanten Pegelgrenzen. Die zur Kennzeichnung der Lärmbelastung in den Strategischen Lärmkarten zu verwendenden Größen sind in der ULR definiert. Es handelt sich um den 24- Stunden Tag-Abend-Nacht- Lärmindex LDEN (DEN = Day/Evening/Night) und um den Nachtlärmindex LNIGHT. Dauerhafte Pegelwerte über 65 dB(A) am Tag bzw. von mehr als 55 dB(A) in der Nacht können das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen signifikant erhöhen.

Die gesundheitsrelevanten Schwellenwerte werden gemäß Lärmkartierung 2022 im Gemeindegebiet Radeburg hinsichtlich LDEN > 65 dB(A) bei 13 Bewohnern und LNIGHT > 55 dB(A) bei 46 Bewohnern überschritten.

https://luis.sachsen.de/download/Belastetenzahlen_LK2022_Homepage_31032023.xlsx

Die interaktive Karte der Lärmkartierung 2022 des LfULG kann unter folgendem Link aufgerufen werden:

https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html

Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung
Die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sind gemäß Artikel 9 der ULR gesetzlich vorgegebener Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Grundsätzlich geht es dabei um das Benennen von Lärmproblemen, die nicht im Rahmen der Lärmkartierung ermittelt wurden und die Aufnahme von Vorschlägen zur Lärmvermeidung bzw. -minderung.

Im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sowie den Einbezug der Baulastträger erfolgt die Auswertung und Bewertung der Lärmkartierung. Nach Berücksichtigung aller Hinweise und der Bewertung von Handlungsspielräumen der Gemeinde wird die Abwägung über die Notwendigkeit eines Maßnahmenplans im Rahmen der Lärmaktionsplanung stattfinden. Danach wird der Aufstellungsbeschluss über den Lärmaktionsplan (mit oder ohne Maßnahmen) im Stadtrat gefasst und die Öffentlichkeit informiert. Es schließt sich der Prozess der Erarbeitung des Lärmaktionsplans (mit oder ohne Maßnahmen) an, im Zuge dessen die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange ein weiteres Mal beteiligt werden. Nach Einarbeiten weiterer Hinweise wird der Beschluss über den Lärmaktionsplan im Stadtrat gefasst.

Weiterführende Informationen rund um das Thema Lärm können auf der Internetseite https://www.umwelt.sachsen.de/larm-6491.html aufgerufen werden.

Die Umsetzung der Maßnahmen obliegt dem jeweiligen Baulastträger. Der Stadt Radeburg obliegt die Baulastträgerschaft lediglich für kommunale Straßen. Dies umfasst nicht den Bereich von Kreisstraßen, Staatsstraßen, Bundesstraßen oder Bundesautobahnen. Der Lärmaktionsplan stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage für Maßnahmeumsetzungen dar.

Hinweise und Anregungen können von jedermann bis zum 29.02.2024 schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Radeburg (Ordnungsabteilung, Heinrich-Zille-Straße 6, 01471 Radeburg), per E-Mail an rathaus(at)radeburg.de oder über das sächsische Beteiligungsportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/beteiligung/themen („Radeburg“ suchen) abgegeben werden.

Es besteht zudem die Möglichkeit, sich nach vorheriger Terminabsprache mit der Ordnungsabteilung im Rathaus Radeburg über den Inhalt der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung im Allgemeinen zu informieren.

 

Rathaus

Heinrich-Zille-Str. 6
01471 Radeburg
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Fax 035208 961-25

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