Heimatmuseum Radeburg
Aus technischen Gründen muss das Heimatmuseum Radeburg am Dienstag, 21. Januar 2025, geschlossen bleiben!
Ausstellungseröffnung und Preisverleihung Heinrich-Zille-Karikaturenpreis 2025
Der Cartoonist Uwe Krumbiegel hat den Heinrich-Zille-Karikaturenpreis 2025 gewonnen. Eine Jury ermittelte aus über 400 eingereichten Werken den Sieger an dem deutschlandweit ausgeschriebenen Wettbewerb. Knapp 60 Künstlerinnen und Künstler beteiligten sich, diesmal unter dem Motto „Mensch, Alter! Je oller, je doller“, zu den Themen Alter, Überalterung und Generationenkonflikt.
Sponsor des mit eintausend Euro dotierten Jury-Hauptpreises ist das Unternehmen REWE Petz in Radeburg. Die Auszeichnung wird am 12. Januar 2025, um 11 Uhr in Radeburg feierlich übergeben. Mit der Preisverleihung wird gleichzeitig die Ausstellung „Mensch, Alter! Je oller, je doller“ mit den besten Einsendungen des Wettbewerbs eröffnet. Die neue Ausstellung zum aktuellen Wettbewerb mit rund 80 Karikaturen wird zusätzlich wieder den Heinrich-Zille-Publikumspreis vergeben. Alle Besucherinnen und Besucher können dabei in der Schau ihren Liebling küren. Die Ideenwerk Radeburg GmbH stiftet dafür fünfhundert Euro. Weitere Infos auf www.museum.radeburg.de.
Die Verleihung des Heinrich-Zille-Karikaturenpreises 2025 und die Eröffnung der Sonderausstellung "Mensch, Alter! Je oller, je doller" finden am Sonntag, den 12. Januar 2025, 11 Uhr im Ratssaal der Stadt Radeburg (Heinrich-Zille-Str. 11, 01471 Radeburg) statt. Der Eintritt ist frei! (Dauer ca. 1,5 bis 2 Stunden)
Landratsamt Meißen sucht Naturschutzhelferinnen und -helfer
Aufruf zur Mitarbeit im ehrenamtlichen Naturschutzdienst
Im ehrenamtlichen Naturschutzdienst haben Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Meißen die Möglichkeit, sich am Schutz der heimischen Natur zu beteiligen und diese in gutem Zustand für die nächsten Generationen zu erhalten. Naturschutzhelferinnen und -helfer unterstützen die Verwaltung des Landkreises Meißen bei der Wahrnehmung der Aufgaben einer unteren Naturschutzbehörde. Zu dieser Tätigkeit wird man durch den Landkreis förmlich bestellt und erhält eine Urkunde sowie einen Dienstausweis.
Angeleitet durch die untere Naturschutzbehörde und die Kreisnaturschutzbeauftragten kümmern sich Naturschutzhelferinnen und -helfer um die Pflege und den Schutz der natürlichen Umwelt. So werden Schutzgebiete, Pflanzen und Tiere kontrolliert, beobachtet und dokumentiert, Biotope gepflegt, Fortpflanzungsstätten für Tierarten eingerichtet, Tierwanderungen betreut oder Schutzgebiete vor Schäden bewahrt.
Zum 1. Mai 2025 werden die ehrenamtlichen Naturschutzhelfenden für nachfolgende fünf Jahre bestellt. Dabei sollen den beauftragten Naturschutzhelferinnen und Naturschutzhelfern eigene Verantwortungsbereiche (Schutzgebiete und -objekte) zugewiesen werden.
Noch wichtig zu wissen: Geregelt ist der ehrenamtliche Naturschutzdienst im § 42 des Sächsischen Naturschutzgesetzes.
Wessen Interesse für diese interessante und verantwortungsvolle Aufgabe geweckt ist, kann sich gern an die untere Naturschutzbehörde wenden. Gern beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fragen oder stellen den Kontakt zu den Kreisnaturschutzbeauftragten her.
Informationen zum Thema und die Kontaktdaten finden Interessierte auf der Website: https://www.kreis-meissen.de/Naturschutzdienst
Sächsische Ehrenamtskarte - 6.Auflage 2025 - 2027
Ehrenamtliches Engagement ist eine wichtige Säule unseres Zusammenlebens. Rund ein Drittel aller Bürgerinnen und Bürger setzt sich auf ganz unterschiedliche Weise in verschiedenen Bereichen freiwillig für das Gemeinwohl ein. So werden in Stadt und Land regionale Besonderheiten bewahrt, neue Angebote für Jung und Alt entwickelt, Menschen in Notsituationen betreut, Natur und Umwelt geschützt.
Seit vielen Jahren ist die Sächsische Ehrenamtskarte ein sichtbares Zeichen der Anerkennung und Würdigung des Engagements der Bürger. Sie gilt landesweit und ermöglicht es den Inhabern, verschiedene Angebote der Kooperationspartner in Anspruch zu nehmen. Damit genießen alle engagierten Bürgerinnen und Bürger in ganz Sachsen die gleichen Vorteile.
Die 6. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte erscheint nunmehr in einem landesweit einheitlichen Design. Die neuen Karten haben eine Gültigkeit vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 und können bei der Stadt Radeburg ab sofort beantragt werden. Für den Erhalt gelten folgende Mindestvoraussetzungen: ein Alter von 14 Jahren, ein bisheriges Engagemnt von zwei Jahren, eine ehrenamtliche Tätigkeit von durchschnittlich drei Stunden pro Woche sowie ein Wohnsitz im Freistaat Sachsen. Sie finden hier den Antrag sowie weitere Informationen www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html.
Berufe kennenlernen und ausprobieren: SCHAU REIN! »Woche der offenen Unter-nehmen Sachsen« startet im Landkreis Meißen
Die beliebte Berufsorientierungsinitiative „SCHAU REIN! – Woche der offenen Unternehmen Sachsen“ lädt auch in diesem Jahr Jugendliche ein, spannende Einblicke in die Berufswelt zu erhalten. Vom 17. bis zum 22. März 2025 öffnen im Landkreis Meißen über 210 Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Behörden ihre Türen für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7. Ziel ist es, den Jugendlichen praxisnah Berufe vorzustellen, sie bei ihrer Berufswahl zu unterstützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, direkt mit Fach-kräften ins Gespräch zu kommen.
Online-Buchung ab 13. Januar 2025 möglich
Die Veranstaltungsbuchung startet am Montag, den 13. Januar 2025, um 14 Uhr. Jugendliche können aus über 900 Angeboten mit rund 5.200 Plätzen im Landkreis Meißen wählen. Bereits jetzt wird empfohlen, sich auf der Plattform www.schau-rein-sachsen.de zu registrieren oder den bestehenden Account zu ak-tualisieren, um einen reibungslosen Buchungsstart zu gewährleisten. Interessierte Unternehmen können auch weiterhin ihre Angebote auf der Plattform www.schau-rein-sachsen.de veröffentlichen.
Praxisnahe Einblicke in die Berufswelt
Von kleinen Handwerksbetrieben über große Industriekonzerne bis hin zu sozialen Einrichtungen, Hoch-schulen und Behörden – die Vielfalt der teilnehmenden Unternehmen bietet für jeden Interessierten etwas. Ob technische Berufe, kreative Tätigkeiten oder soziale Berufsfelder – bei „SCHAU REIN!“ können Ju-gendliche direkt in den Arbeitsalltag hineinschnuppern, selbst praxisorientierte Aufgaben lösen und offene Fragen zu Praktikums- oder Ausbildungsangeboten klären.
Kostenfreie Mobilität und einfache Organisation
Damit die Anreise zu den Veranstaltungsorten kein Hindernis darstellt, können Schülerinnen und Schüler kostenfreie Fahrkarten hinzubuchen. Diese müssen bis zum 5. März 2025 über die Website bestellt wer-den. Für Fragen oder Unterstützung steht die regionale Koordinierungsstelle unter der Telefonnummer 03521 4760811 bereit.
Vielfältiges Angebot im Landkreis Meißen
Die SCHAU REIN!-Tage bieten ein umfangreiches Programm in verschiedenen Städten und Gemeinden des Landkreises Meißen:
17.03.2025 SCHAU REIN!-Tag in Riesa www.t1p.de/Rie-2025
17.03.2025 SCHAU REIN!-Tag in Lommatzsch www.t1p.de/Lom-2025
18.03.2025 SCHAU REIN!-Tag in Ebersbach www.t1p.de/Ebe-2025
18.03.2025 SCHAU REIN!-Tag in Großenhain www.t1p.de/Grh-2025
18.03.2025 SCHAU REIN!-Tag in Gröditz www.t1p.de/Groe-2025
19.03.2025 SCHAU REIN!-Tag in Klipphausen www.t1p.de/Klip-2025
19.03.2025 SCHAU REIN!-Tag in Meißen www.t1p.de/Mei-2025
19.03.2025 SCHAU REIN!-Tag in Nossen www.t1p.de/Nos-2025
20.03.2025 SCHAU REIN!-Tag in Radeburg www.t1p.de/Rbg-2025
20.03.2025 SCHAU REIN!-Tag in Coswig/Radebeul www.t1p.de/CoRa-2025
Alle Angebote im Landkreis Meißen: https://www.schau-rein-sachsen.de/apps/ergebnisliste/region:meissen
Berufswahl aktiv gestalten
Die „Woche der offenen Unternehmen Sachsen“ bietet Jugendlichen eine ideale Gelegenheit, ihre berufli-chen Interessen zu entdecken und mit persönlichen Berufswünschen abzugleichen. Die Praxiswoche er-möglicht es, neue Perspektiven zu gewinnen und erste Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern zu knüpfen.
Weitere Informationen und eine Übersicht über alle Downloads für Logo und Stopper: www.schau-rein-sachsen.de/presse/
Die Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH (WRM), mit Sitz in Meißen, ist seit 2002 Dienstleister, Partner und Sprachrohr für alle Unternehmen, die im Landkreis Meißen tätig sind oder die eine Geschäftstätigkeit in der Region aufnehmen möchten. Als ihre zentrale Aufgabe sieht die WRM die Unterstützung bei der Sicherung und Entwicklung von Unternehmen oder deren Ansiedlungswünsche. Sie vertritt den Landkreis nach außen und wirbt für diesen sowie die ansässigen Unternehmen. Darüber hinaus gehört die Förderung eines wirtschafts- und innovationsfreundlichen Klimas sowie die Entwicklung eines regionalen Bewusstseins zu den Zielen der WRM.
Kontakt:
Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH
Öffentlichkeitsarbeit
Anna Pfefferkorn
Neugasse 39/40, 01662 Meißen
Tel: 03521. 47 608 13 E-Mail: anna.pfefferkorn(at)wrm-gmbh.de
www.wirtschaftsregion-meissen.de
Straßensperrung
Wegen dringender Baumfällarbeiten ist der Frauenteichweg in Berbisdorf vom 06.01.2025 bis voraussichtlich zum 17.01.2025 voll gesperrt.
Abwasserbeseitigung / Trinkwasserversorgung
Ab dem 01.01.2025 wird die technische Betriebsführung der Medien Trinkwasser und Abwasser in Radeburg übernommen durch die
Wasser Abwasser Betriebsgesellschaft Radebeul + Coswig mbH
Neubrunnenstraße 8
01445 Radebeul
Tel.: 0351 8301090
E-Mail: info@wab-rc.de
Bei Havarie bzw. Störungen ist der Bereitschaftsdienst wie folgt erreichbar:
Trinkwasser 0172 3531822
Abwasser 0172 3631811
Abfallkalender 2025
Ab sofort liegen die Abfallkalender für das Jahr 2025 im Foyer des Rathauses aus. Wir bitten Sie, pro Haushalt nur einen Kalender mitzunehmen.
Tierbestandsmeldung 2025
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts -
Sehr geehrte Tierhalter*innen,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
- die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
- die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.
Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter*innen erhalten Ende Dezember 2024 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2025 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben. Tierhalter*innen, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2025 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2025 Ihren Beitragsbescheid. Bis dahin bitten wir Sie, von Anfragen zum Beitragsbescheid abzusehen.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.
Bitte unbedingt beachten:
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldete*r Tierhalter*in u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a,
01099 Dresden
Tel: +49 351 80608-30
E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de
Internet: www.tsk-sachsen.de
Information zum Wasserzählerwechsel
Die Stadt Radeburg hat die Wasser Abwasser Betriebsgesellschaft Radebeul + Coswig mbH mit dem turnusmäßigen Wechsel von Wasserzählern beauftragt.
Alle betroffenen Grundstückseigentümer erhalten in den nächsten Tagen vom Unternehmen ein Anschreiben mit der Mitteilung zum Termin des Zählerwechsels.
Die Mitarbeiter können sich ausweisen und legen auf Wunsch ein Legitimationsschreiben der Stadt Radeburg vor.
Ritter, Bürgermeisterin
Information zum eigenwirtschaftlichen Netzausbau der SachsenEnergie AG
In den kommenden Wochen und Monaten erfolgt im Radeburger Stadtgebiet der eigenwirtschaftliche Netzausbau der SachsenEnergie AG. Dieser beinhaltet sowohl den Glasfaser-Breitbandausbau als auch den Rückbau von Freileitungen und Änderungen am Nieder- und Mittelspannungsnetz sowie die Erneuerung von Strom- und Gas-Hausanschlüssen. Einige Hauseigentümer haben bereits entsprechende Mitteilungen der SchönerTel GmbH im Auftrag der SachsenEnergie AG erhalten.
Der Ausbau wird in folgenden Bauabschnitten stattfinden:
- Bauabschnitt 1 Wohngebiet Meißner Berg
- Bauabschnitt 2 Innenstadtgebiet Radeburg (ohne Stadtkern)
- Bauabschnitt 3 Bereich Hospitalstraße / Siedlung / Bärwalder Straße
- Bauabschnitt 5 Stadtkern (Sanierungsgebiet)
Informationen zum Ausbau finden Sie auch unter diesem Link: Sachsen Gigabit - Glasfaserausbau Radeburg
Über die damit verbundenen Verkehrseinschränkungen wird im Radeburger Anzeiger und auf der Homepage der Stadt Radeburg informiert.
Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Angelsteg Großdittmannsdorf
In den Herbstferien 2024 wird im Ortsteil Großdittmannsdorf die Haltestelle „Angelsteg“ i.H. der Hauptstraße 3 - 5 barrierefrei ausgebaut. Neben erhöhten Busborden und einem Leitsystem für Sehbehinderte erhält die Haltestelle einen neuen Fahrgastunterstand. Aufgrund mangelnder Gewährleistung der Verkehrssicherheit musste der alte Fahrgastunterstand 2022 abgerissen werden. Im Zuge der Ersatzbeschaffung entschied sich die Stadt Radeburg die Barrierefreiheit der gesamten Haltestelle zu prüfen und veranlasste eine entsprechende Planung hierfür.
Nachdem die jeweiligen Fördermittelanträge gestellt und die Zuwendungsbescheide eingegangen sind, kann nun mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden.
Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
Katastrophen gehören zum Leben. Fast täglich können wir über Katastrophen und größere Schadensereignisse in den Medien lesen oder hören. Ein örtlicher Starkregen, ein schwerer Sturm, in der Folge ein Stromausfall oder ein Hausbrand können für jeden Einzelnen, jede Familie eine ganz persönliche Katastrophe auslösen, die es zu bewältigen gilt.
Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre persönliche Notfallplanung zu überdenken. Wir haben für Sie im Rathaus-Wartebereich entsprechende Broschüren des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit entsprechenden Checklisten bereitgelegt.
Viele weiterführende Informationen erhalten Sie auch unter: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/vorsorge_node.html
Lieferverzögerungen bei Reisepässen!!!
Das Einwohnermeldeamt der Stadt Radeburg informiert, dass es bei der Herstellung von Reisepässen in der Bundesdruckerei aufgrund seit Wochen außergewöhnlich hoher Bestelleingangszahlen zu Verzögerungen bei der Lieferung kommt.
Bitte prüfen Sie daher rechtzeitig vor Reiseantritt, ob Ihr Reisepass noch gültig ist. Derzeit muss mit einer Bearbeitungszeit von ca. 8 bis 10 Wochen gerechnet werden.
Auf unserer Internetseite www.radeburg.de/formularservice finden Sie alle Informationen, die zur Antragstellung eines Reisepasses benötigt werden.
Hinweise zur Beantragung von straßenrechtlichen Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum (Containerstellung, Gerüstbau u.ä.) sowie verkehrsrechtlichen Anordnungen
Als Mindestantragsfrist gilt ein Zeitraum von 3 Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme.
Die Bearbeitung erfolgt erst mit vollständiger Einreichung aller notwendigen Antragsunterlagen (https://www.radeburg.de/formularservice.html) bzw. den Vorgaben gemäß StVO / RSA 21 (auf die Örtlichkeit angepasster Verkehrszeichenplan, Benennung Bauleiter, Nachweis Fachkenntnisse nach MVAS etc.).
Erstellung einer Übersicht zu Gewerbemieten der Industrie- und Handelskammer
Sie sind Mieter oder Vermieter einer gewerblichen Immobilie oder Fläche und möchten gern den Mietpreis für Ihr Objekt vergleichen können? Aufgrund des anhaltend hohen Interesses veröffentlicht die Industrie- und Handelskammer Dresden alle zwei Jahre eine Übersicht zu »Gewerbemieten im Kammerbezirk Dresden«. Derzeit wird dazu eine Erhebung durchgeführt, für die alle Mieter und Vermieter von Gewerbeobjekten um Mitarbeit gebeten werden.
Unter dem Link https://link.webropol.com/s/gewerbemieten2024 können anonym Daten zu Ort, Mietpreis, Fläche usw. eingeben.
Aus den zusammengefassten Daten wird eine gewerbliche Mietpreisübersicht nach Kommunen und Landkreisen erstellt. Dies ist nur möglich, wenn genügend Angaben erfasst werden. Also nehmen Sie bitte mit Ihren Angaben zum Mietobjekt teil! Die Ergebnisse werden kostenfrei veröffentlicht. Die Eingabe der Daten ist bis 25.10.2024 möglich.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Schubert (Telefon: 0351 2802-128) oder Herrn Hebenstreit (Telefon: 0351 2802-222).
Information der Stadtverwaltung zum Glasfaserausbau in Radeburg und den Ortsteilen
Sowohl im sogenannten Eigenausbau als auch im Rahmen von Förderprojekten des Landkreises Meißen wird es in den nächsten Monaten im Stadtgebiet Radeburg sowie in den Ortsteilen zum Ausbau von Glasfasernetzen durch verschiedene Telekommunikationsunternehmen kommen. Bei Interesse können sich Hauseigentümer entsprechende Anschlüsse anbieten und verlegen lassen. Zum Thema fanden bereits mehrere Informationsveranstaltungen statt bzw. waren Info-Mobile unterwegs.
Der Stadtverwaltung liegen allerdings mittlerweile mehrere Meldungen vor, dass Mitarbeiter von Telekommikationsunternehmen oder von diesen beauftragten Firmen aggresiv versuchen telefonisch oder über so genannte "Haustürgeschäfte" angeblich im Namen und im Auftrag der Stadt Verträge abzuschließen.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Stadt Radeburg kein Telekommunikationsunternehmen beauftragt hat, Vertragsabschlüsse zu machen.
Fordern Sie bei Ansprache eine Legitimation und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Sogenannte Haustürgeschäfte, d.h. Vertragsabschlüsse an der Haustür, können Sie binnen einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Vertragspartner schriftlich widerrufen. Zudem sollte die Aufforderung erfolgen, die persönlichen Daten zu löschen. Das gleiche Widerrufsrecht gilt auch für telefonisch abgeschlossene Verträge. Fühlen Sie sich durch Mitarbeiter von Telefonanbietern bedroht oder verschaffen sich diese Personen widerrechtlich und gegen Ihren Willen Zutritt zu Ihrer Wohnung, scheuen Sie sich nicht die Polizei zu rufen.
Ritter, Bürgermeisterin
Breitbandausbau in Radeburg
Im Landkreis Meißen wurde zum Zwecke der Koordination und Information zum Breitbandausbau bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Meißen eine Servicestelle eingerichtet, die über alle Ausbauaktivitäten informiert ist und Auskunft erteilen kann.
Bitte formulieren Sie Ihr Anliegen online mittels Kontaktformular unter: https://www.breitband-kreis-meissen.de/kontakt-23.html
Weiterhin finden Sie auf dieser Website häufig gestellte Fragen zum Thema Breitbandausbau.
Falls Sie keinen Internetzugang haben, erreichen Sie eine zentrale Stelle der Wirtschaftsförderung Region Meißen telefonisch unter 03521 47608-0.
Heinrich-Zille-Str. 6
01471 Radeburg
Tel. 035208 961-0
Fax 035208 961-25
Mo: | geschlossen |
Di: | 09.00 - 12.00 Uhr |
13.00 - 18.00 Uhr | |
Mi: | geschlossen |
Do: | 09.00 - 12.00 Uhr |
13.00 - 15.30 Uhr | |
Fr: | 09.00 - 12.00 Uhr |