Abschaltung öffentliche Straßenbeleuchtung Am Sinter
Aufgrund von Baumaßnahmen ist es notwendig, einen Teil die Straßenbeleuchtung vorübergehend abzuschalten.
Betroffen sind 6 Leuchten der Straße Am Sinter im Bereich zwischen Kreisverkehr Radeberger Straße und Schulstraße.
Die Wiederinbetriebnahme wird so zeitnah wie möglich erfolgen - bis dahin bitten wir um Ihr Verständnis.
Neuer Entsorger in der Region Meißen
ALBA übernimmt einen Teil der Entsorgung ab April 2025
Ab dem 1. April 2025 übernimmt die ALBA Sachsen GmbH die Sammlung und den Transport von Rest-, Bioabfall, Sperrmüll sowie Elektro- und Elektroaltgeräten in der Region Meißen. Das Unternehmen hat in einer EU-weiten Ausschreibung mit dem wirtschaftlichen Angebot überzeugt und erhält den Auftrag für sechs Jahre. Nehlsen ist weiterhin für die Entleerung der Papiertonnen und Gelben Tonnen zuständig.
Bekannter Partner, neue Farbe
ALBA Sachsen mit Sitz in Grumbach ist bereits ein erfahrener Entsorgungspartner in der Region Weißeritzkreis. Die Umstellung bedeutet auch ein Wechsel bei den Entsorgungsfahrzeugen von der Farbe Grün zu Blau, die das neue Unternehmen kennzeichnet.
Was ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger?
Für die Haushalte bleibt alles beim Alten: Alle bisherigen Entsorgungsleistungen werden unverändert fortgeführt. Sollte es in der Anfangsphase dennoch zu Entsorgungsproblemen kommen – etwa, weil sich das neue Personal erst mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut machen muss – bittet der ZAOE um eine schnelle Meldung über das Servicetelefon oder das Kontaktformular auf www.zaoe.de
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Neue Bioabfallverordnung ab 1. Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 treten zudem neue Regeln für die Sammlung von Bioabfällen in Kraft: der Verwerter darf diese nur noch mit geringen Störstoffen in der Anlage verarbeiten. Schon jetzt gilt: Wer seinen Biomüll nicht ordnungsgemäß trennt, riskiert eine ungeleerte Tonne. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Website des ZAOE.
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Kontakt:
Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal Geschäftsstelle: Meißner Straße 151a I 01445 Radebeul Service-Telefon: 0351 4040450 I Telefax: 0351 40404850 E-Mail: info(at)zaoe.de I www.zaoe.de
Wirtschaftstag im Landkreis Meißen: Zukunftsfähige Führung im Fokus
Der „Wirtschaftstag im Landkreis Meißen“ geht in die nächste Runde und widmet sich am Mittwoch, den 4. Juni 2025, erneut einem aktuellen Thema der Arbeitswelt: Führung im Wandel. Unter dem Motto „Neue Wege, neue Chancen: Führung in Zeiten des Wandels“ erwarten die Teilnehmenden ab 14 Uhr in der Remontehalle Großenhain spannende Perspektiven, praxisnahe Einblicke und vielfältige Möglichkeiten zum Netzwerken.
Im Fokus der diesjährigen Veranstaltung stehen die Herausforderungen und Chancen, die mit dem demografischen Wandel und dem zunehmenden Fachkräftemangel einhergehen. Wie verändert sich Führung? Welche Ansätze und Strategien helfen Unternehmen, zukunftsfähig zu bleiben? Und welche Rolle spielen dabei Zusammenarbeit und Innovation?
Antworten auf diese Fragen liefert unter anderem der Impulsvortrag von Dr. Stephanie Rohac, Expertin für Führung und Organisationsentwicklung. Darüber hinaus lädt das Programm zu interaktiven Gesprächsrunden mit Führungskräften, Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Entscheidern aus Verwaltung und Wirtschaft ein. Ziel ist es, voneinander zu lernen, neue Perspektiven zu gewinnen und gemeinsam den Wandel zu gestalten.
Der Wirtschaftstag im Landkreis Meißen ist seit seiner Premiere im Jahr 2012 ein fester Termin für Entscheiderinnen und Entscheider aus der Region. Das Veranstaltungsformat unter der Dachmarke „Verknüpfe dich!“ wird auch 2025 wieder gemeinsam von der IHK Dresden, Geschäftsstelle Riesa und Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH organisiert.
Melden Sie sich gern an: www.verknuepfe-dich.de/wirtschaftstag
Wir laden Unternehmen, Führungskräfte, Personalverantwortliche und Vertreterinnen und Vertreter aus der Verwaltung herzlich ein, den Wirtschaftstag 2025 als Plattform für Austausch, Inspiration und Vernetzung zu nutzen.
Breitbandausbau in Radeburg - Start des Vertriebs ab der 8. KW
Die SachsenEnergie teilt mit, dass ab Mitte der 8. KW der Vertriebpartner der SachsenEnergie mit der Akquise von Gestattungserklärungen und Produktverträgen für den Glasfaserausbau startet.
Die Mitarbeiter können sich mit einem Ausweis der SachsenEnergie ausweisen und sind an ihrer Kleidung klar erkennbar.
In Kürze erhalten alle betreffenden Grundstückseigentümer ein Mailing mit aktuellen Informationen zur Bauverzögerung und zum Vertrieb.
Bekanntmachung der Stadt Radeburg -Einwohnermeldeamt-
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führt die Meldebehörde ein Melderegister, aus dem Auskünfte erteilt werden können.
Personen, die mit Haupt-bzw. alleiniger Wohnung in der Stadt Radeburg gemeldet sind, haben gegenüber der Meldebehörde nach Maßgabe der §§ 36, 42, 50, 51 des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen. Der Widerspruch gilt dann bis auf Widerruf.
Widerspruchsrechte bestehen gegen die Übermittlung von Daten an:
- Parteien, Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung ( § 50 Abs. 1 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 5 BMG und § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG ).
Bei Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
- Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 5 BMG ).
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Bei Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Erläuterung: § 50 Abs. 2 BMG regelt nur die Weitergabe bzw. die Übermittlung der erlaubten Empfänger. es regelt nicht die Veröffentlichung der Jubilare. Hierfür bedarf es einer ausdrücklichen Zustimmung der Person. In der Stadt Radeburg bleibt die Entscheidung zur Nichtveröffentlichung der Jubilare bestehen, damit ist die Gleichbehandlung alle Bürger garantiert. Die persönliche Gratulation der Bürgermeisterin erfolgt weiterhin ab dem 85., 90. 95. und zu jedem darauffolgenden Geburtstag, wenn der Übermittlung der Daten nicht widersprochen wird.
- Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen ( § 50 Abs. 3 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 5 BMG ). Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 BMG Auskünfte erteilen, von allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es werden Familienname, Vorname, Doktorgrad und derzeitige Anschrift übermittelt.
Bei Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
- eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft durch den Familienangehörigen eines Mitgliedes dieser Religionsgemeinschaft ( § 42 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG ). Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören, darf die Meldebehörde folgende Daten übermitteln:
Vor-u. Familienname, Geburtsdatum u. Geburtsort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich rechtlichen Religionsgesellschaft, derzeitige Anschrift, Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie Sterbedatum.
Bei Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
- das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial ( § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58c Abs. 1 des Soldatengesetzes. Dies gilt nur für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Übermittlung erfolgt jährlich zum 31.März zu Personen, die im nächsten Jahr volljährig werden.
Bei Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Die Formulare zur Beantragung erhalten sie in der Meldestelle oder auf der Internetseite der Stadt Radeburg - www.radeburg.de (Formularserver)
Ritter, Bürgermeisterin
Neuigkeiten zum Breitbandausbau in Radeburg
Aufgrund der Insolvenz des von der SachsenEnergie AG beauftragten Tiefbauunternehmens verzögert sich der Netzausbau im Radeburger Stadtgebiet.
Ab Januar wird ein neues Ausschreibungsverfahren durchgeführt, um einen neuen Tiefbauunternehmer zu finden. Die Planung soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 abgeschlossen sein. Alle Betroffenen werden selbstverständlich rechtzeitig informiert, sobald der genaue Zeitpunkt des Baustarts festgelegt ist. Bestehende Verträge zur Errichtung eines Glasfaseranschlusses bleiben weiterhin gültig.
Wir danken allen Betroffenen für ihr Verständnis und ihre Geduld.
Informationen zum Ausbau finden Sie auch unter diesem Link: Sachsen Gigabit - Glasfaserausbau Radeburg
Landratsamt Meißen sucht Naturschutzhelferinnen und -helfer
Aufruf zur Mitarbeit im ehrenamtlichen Naturschutzdienst
Im ehrenamtlichen Naturschutzdienst haben Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Meißen die Möglichkeit, sich am Schutz der heimischen Natur zu beteiligen und diese in gutem Zustand für die nächsten Generationen zu erhalten. Naturschutzhelferinnen und -helfer unterstützen die Verwaltung des Landkreises Meißen bei der Wahrnehmung der Aufgaben einer unteren Naturschutzbehörde. Zu dieser Tätigkeit wird man durch den Landkreis förmlich bestellt und erhält eine Urkunde sowie einen Dienstausweis.
Angeleitet durch die untere Naturschutzbehörde und die Kreisnaturschutzbeauftragten kümmern sich Naturschutzhelferinnen und -helfer um die Pflege und den Schutz der natürlichen Umwelt. So werden Schutzgebiete, Pflanzen und Tiere kontrolliert, beobachtet und dokumentiert, Biotope gepflegt, Fortpflanzungsstätten für Tierarten eingerichtet, Tierwanderungen betreut oder Schutzgebiete vor Schäden bewahrt.
Zum 1. Mai 2025 werden die ehrenamtlichen Naturschutzhelfenden für nachfolgende fünf Jahre bestellt. Dabei sollen den beauftragten Naturschutzhelferinnen und Naturschutzhelfern eigene Verantwortungsbereiche (Schutzgebiete und -objekte) zugewiesen werden.
Noch wichtig zu wissen: Geregelt ist der ehrenamtliche Naturschutzdienst im § 42 des Sächsischen Naturschutzgesetzes.
Wessen Interesse für diese interessante und verantwortungsvolle Aufgabe geweckt ist, kann sich gern an die untere Naturschutzbehörde wenden. Gern beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fragen oder stellen den Kontakt zu den Kreisnaturschutzbeauftragten her.
Informationen zum Thema und die Kontaktdaten finden Interessierte auf der Website: https://www.kreis-meissen.de/Naturschutzdienst
Sächsische Ehrenamtskarte - 6.Auflage 2025 - 2027
Ehrenamtliches Engagement ist eine wichtige Säule unseres Zusammenlebens. Rund ein Drittel aller Bürgerinnen und Bürger setzt sich auf ganz unterschiedliche Weise in verschiedenen Bereichen freiwillig für das Gemeinwohl ein. So werden in Stadt und Land regionale Besonderheiten bewahrt, neue Angebote für Jung und Alt entwickelt, Menschen in Notsituationen betreut, Natur und Umwelt geschützt.
Seit vielen Jahren ist die Sächsische Ehrenamtskarte ein sichtbares Zeichen der Anerkennung und Würdigung des Engagements der Bürger. Sie gilt landesweit und ermöglicht es den Inhabern, verschiedene Angebote der Kooperationspartner in Anspruch zu nehmen. Damit genießen alle engagierten Bürgerinnen und Bürger in ganz Sachsen die gleichen Vorteile.
Die 6. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte erscheint nunmehr in einem landesweit einheitlichen Design. Die neuen Karten haben eine Gültigkeit vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 und können bei der Stadt Radeburg ab sofort beantragt werden. Für den Erhalt gelten folgende Mindestvoraussetzungen: ein Alter von 14 Jahren, ein bisheriges Engagemnt von zwei Jahren, eine ehrenamtliche Tätigkeit von durchschnittlich drei Stunden pro Woche sowie ein Wohnsitz im Freistaat Sachsen. Sie finden hier den Antrag sowie weitere Informationen www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html.
Abwasserbeseitigung / Trinkwasserversorgung
Ab dem 01.01.2025 wird die technische Betriebsführung der Medien Trinkwasser und Abwasser in Radeburg übernommen durch die
Wasser Abwasser Betriebsgesellschaft Radebeul + Coswig mbH
Neubrunnenstraße 8
01445 Radebeul
Tel.: 0351 8301090
E-Mail: info@wab-rc.de
Bei Havarie bzw. Störungen ist der Bereitschaftsdienst wie folgt erreichbar:
Trinkwasser 0172 3531822
Abwasser 0172 3631811
Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Angelsteg Großdittmannsdorf
In den Herbstferien 2024 wird im Ortsteil Großdittmannsdorf die Haltestelle „Angelsteg“ i.H. der Hauptstraße 3 - 5 barrierefrei ausgebaut. Neben erhöhten Busborden und einem Leitsystem für Sehbehinderte erhält die Haltestelle einen neuen Fahrgastunterstand. Aufgrund mangelnder Gewährleistung der Verkehrssicherheit musste der alte Fahrgastunterstand 2022 abgerissen werden. Im Zuge der Ersatzbeschaffung entschied sich die Stadt Radeburg die Barrierefreiheit der gesamten Haltestelle zu prüfen und veranlasste eine entsprechende Planung hierfür.
Nachdem die jeweiligen Fördermittelanträge gestellt und die Zuwendungsbescheide eingegangen sind, kann nun mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden.

Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
Katastrophen gehören zum Leben. Fast täglich können wir über Katastrophen und größere Schadensereignisse in den Medien lesen oder hören. Ein örtlicher Starkregen, ein schwerer Sturm, in der Folge ein Stromausfall oder ein Hausbrand können für jeden Einzelnen, jede Familie eine ganz persönliche Katastrophe auslösen, die es zu bewältigen gilt.
Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre persönliche Notfallplanung zu überdenken. Wir haben für Sie im Rathaus-Wartebereich entsprechende Broschüren des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit entsprechenden Checklisten bereitgelegt.
Viele weiterführende Informationen erhalten Sie auch unter: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/vorsorge_node.html
Hinweise zur Beantragung von straßenrechtlichen Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum (Containerstellung, Gerüstbau u.ä.) sowie verkehrsrechtlichen Anordnungen
Als Mindestantragsfrist gilt ein Zeitraum von 3 Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme.
Die Bearbeitung erfolgt erst mit vollständiger Einreichung aller notwendigen Antragsunterlagen (https://www.radeburg.de/formularservice.html) bzw. den Vorgaben gemäß StVO / RSA 21 (auf die Örtlichkeit angepasster Verkehrszeichenplan, Benennung Bauleiter, Nachweis Fachkenntnisse nach MVAS etc.).
Information der Stadtverwaltung zum Glasfaserausbau in Radeburg und den Ortsteilen
Sowohl im sogenannten Eigenausbau als auch im Rahmen von Förderprojekten des Landkreises Meißen wird es in den nächsten Monaten im Stadtgebiet Radeburg sowie in den Ortsteilen zum Ausbau von Glasfasernetzen durch verschiedene Telekommunikationsunternehmen kommen. Bei Interesse können sich Hauseigentümer entsprechende Anschlüsse anbieten und verlegen lassen. Zum Thema fanden bereits mehrere Informationsveranstaltungen statt bzw. waren Info-Mobile unterwegs.
Der Stadtverwaltung liegen allerdings mittlerweile mehrere Meldungen vor, dass Mitarbeiter von Telekommikationsunternehmen oder von diesen beauftragten Firmen aggresiv versuchen telefonisch oder über so genannte "Haustürgeschäfte" angeblich im Namen und im Auftrag der Stadt Verträge abzuschließen.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Stadt Radeburg kein Telekommunikationsunternehmen beauftragt hat, Vertragsabschlüsse zu machen.
Fordern Sie bei Ansprache eine Legitimation und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Sogenannte Haustürgeschäfte, d.h. Vertragsabschlüsse an der Haustür, können Sie binnen einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Vertragspartner schriftlich widerrufen. Zudem sollte die Aufforderung erfolgen, die persönlichen Daten zu löschen. Das gleiche Widerrufsrecht gilt auch für telefonisch abgeschlossene Verträge. Fühlen Sie sich durch Mitarbeiter von Telefonanbietern bedroht oder verschaffen sich diese Personen widerrechtlich und gegen Ihren Willen Zutritt zu Ihrer Wohnung, scheuen Sie sich nicht die Polizei zu rufen.
Ritter, Bürgermeisterin
Breitbandausbau in Radeburg
Im Landkreis Meißen wurde zum Zwecke der Koordination und Information zum Breitbandausbau bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Meißen eine Servicestelle eingerichtet, die über alle Ausbauaktivitäten informiert ist und Auskunft erteilen kann.
Bitte formulieren Sie Ihr Anliegen online mittels Kontaktformular unter: https://www.breitband-kreis-meissen.de/kontakt-23.html
Weiterhin finden Sie auf dieser Website häufig gestellte Fragen zum Thema Breitbandausbau.
Falls Sie keinen Internetzugang haben, erreichen Sie eine zentrale Stelle der Wirtschaftsförderung Region Meißen telefonisch unter 03521 47608-0.
Heinrich-Zille-Str. 6
01471 Radeburg
Tel. 035208 961-0
Fax 035208 961-25
Mo: | geschlossen |
Di: | 09.00 - 12.00 Uhr |
13.00 - 18.00 Uhr | |
Mi: | geschlossen |
Do: | 09.00 - 12.00 Uhr |
13.00 - 15.30 Uhr | |
Fr: | 09.00 - 12.00 Uhr |