Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Einzelhandelsstandort an der Großenhainer Straße"

 

Der Stadtrat von Radeburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2024 den Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einzelhandelsstandort an der Großenhainer Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 06.09.2024 einschließlich der Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Planungsziel ist es, eine Baufläche für den auf dem Grundstück befindlichen Asia-Imbiss auszuweisen, um eine rechtmäßige Errichtung dieses Gebäudes am geplanten Standort zu ermöglichen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einzelhandelsstandort an der Großenhainer Straße“ umfasst die Flurstücke 353/2, 353/3, 353/6, 353/8, 908, 918/8, 918/9 und 918/11 der Gemarkung Radeburg und hat eine Größe von 15405 m². Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einzelhandelsstandort an der Großenhainer Straße " in der Fassung vom 06.09.2024, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 28.10.2024 bis einschließlich 28.11.2024

zu den Dienstzeiten

Montag            8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag          7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch          7.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag      7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag             7.30 – 12.00 Uhr.

In diesem Auslegungszeitraum besteht die Möglichkeit, im Bauamt der Stadt Radeburg, 01471 Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 11 frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden und den Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einzelhandelsstandort an der Großenhainer Straße ", Planstand 23.05.2022, einzusehen.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

gez.
Ritter
Bürgermeisterin

Planzeichnung und Festsetzungen

Begründung, Teil 1

Begründung, Teil 2

Begründung, Teil 3

Vorhaben und Erschließungsplan

Abwasserentsorgung

Grundstücksentwässerungskonzept, Teil 1

Grundstücksentwässerungskonzept, Teil 2

Grundstücksentwässerungskonzept, Teil 3

Grundstücksentwässerungskonzept, Teil 4

Grundstücksentwässerungskonzept, Teil 5

Grundstücksentwässerungskonzept, Teil 6

Grundstücksentwässerungskonzept, Teil 7

Grundstücksentwässerungskonzept, Teil 8

Grundstücksentwässerungskonzept, Teil 9

Schalltechnisches Gutachten, Teil 1

Schalltechnisches Gutachten, Teil 2

Schalltechnisches Gutachten, Teil 3

Schalltechnisches Gutachten, Teil 4

Schalltechnisches Gutachten, Teil 5

 

 

 

Rathaus

Heinrich-Zille-Str. 6
01471 Radeburg
Tel. 035208 961-0
Fax 035208 961-25

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