Öffentliche Auslegung - Vorentwurf des Bebauungsplans „Wochenendhausgebiet Cunnertswalde“ sowie des für diesen Bereich geänderten Teils des Flächennutzungsplans der Stadt Radeburg

 

Der Stadtrat der Stadt Radeburg hat am 27.04.2023 die Aufstellung des B-Plans „Wochenendhausgebiet Cunnertswalde“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 59 – 86 sowie Teile des Flurstücks 115 der Gemarkung Cunnertswalde und Teile der Flurstücke 786 und 787 der Gemarkung Bärnsdorf.

Ziel ist es, die Nutzung als Wochenendhausgrundstücke dauerhaft zu sichern und planungsrechtliche Regelungen für die Zulässigkeit von baulichen Anlagen zu treffen. Dadurch soll am Standort langfristig die städtebauliche Ordnung und gleichzeitig Planungssicherheit geschaffen werden. Als Art der baulichen Nutzung ist Sondergebiet „Wochenendhausgebiet“ (§ 10 BauNVO) vorgesehen.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Radeburg stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Grünfläche mit Zweckbestimmung Erholungsgärten dar. Der Flächennutzungsplan ist daher parallel zum Bebauungsplanverfahren zu ändern.

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.06.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Wochenendhausgebiet Cunnertswalde“ gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeit und die Behörden frühzeitig am Planaufstellungsverfahren zu beteiligen. Der Flächennutzungsplan erhält im betroffenen Bereich eine Änderung der Darstellung in der Planzeichnung.

In Umsetzung des Billigungsbeschlusses werden der Vorentwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom 01.03.204 sowie der partiell geänderte Flächennutzungsplan für den betroffenen Bereich bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 29.01.2024  für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Für die Öffentlichkeit besteht vom 29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024 während der Dienstzeiten

Montag            8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag          8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch          8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag      8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag             8.00 – 12.00 Uhr

im Bauamt der Stadt Radeburg, 01471 Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 11, die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Radeburg vorgebracht werden.

Die Planunterlagen sind ab 29.07.2023 auch digital verfügbar unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de .
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Radeburg, 25.06.2024

gez.

Michaela Ritter
Bürgermeisterin

 

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Radeburg“

 

Der Stadtrat Radeburg hat in seiner Sitzung am 26.01.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Radeburg“ für das im Lageplan dargestellte Plangebiet gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Zeit vom 10.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit dem Vorentwurf erfolgte vom 25.03.2023 bis zum 16.06.2023.

Der Stadtrat Radeburg hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefasst.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Radeburg“, bestehend aus Planzeichnung M 1:1.000, der Begründung, der zugehörige Umweltbericht mit Anlagen, der Vorhaben- und Erschließungsplan, das landwirtschaftliche Nutzungskonzept sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom

                                                     03.06.2024 bis einschließlich 05.07.2024

in der Stadtverwaltung Radeburg, Heinrich-Zille-Straße, 01471 Radeburg, Bauamt, 1. OG (Sekretariat) während folgender Zeiten

Montag:                     09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag:                   09:00 – 12:00 Uhr
                                  
13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch:                   09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag:              09:00 – 12:00 Uhr
                                  
13:00 – 15:30 Uhr
Freitag:                      09:00 – 12:00 Uhr

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des zentralen Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Radeburg unter: https://www.radeburg.de/rathaus/bauleitplanung/aktuelle-offenlagen.html innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) BauGB und nach § 4 (1) BauGB wurden nachfolgend genannte umweltrelevante Stellungnahmen vorgebracht:

Behörde / sonstiger Träger öffentlicher Belange / Bürger

vorgebrachter Belang (Schlagwort)

 

Schutzgut

Landesdirektion Sachsen; Stellungnahme vom 04.05.2023

  • Lage Teilfläche 1 und 2 im Vorranggebiet Arten- und Biotopschutz
  • Lage Teilfläche 2 im Vorranggebiet Waldmehrung
  • Erforderlichkeit Zielabweichungsverfahren
  • Lage in Wasserschutzgebieten

 

Tiere und Pflanzen, Wasser

Landratsamt Meißen; Stellungnahme vom 03.05.2023

  • Keine Überbauung im Überschwemmungsgebiet und im Bereich des Gewässerrandsteifens
  • Betroffenheit Trinkwasserschutzgebiete damit Erforderlichkeit einer gesonderten Zulassung
  • Lage der Teilfläche 1 und 2 im Vorranggebiet Arten- und Biotopschutz
  • Lage der Teilfläche 2 im Vorranggebiet Waldmehrung – Forstbelange berührt
  • Erforderlichkeit Umweltbericht und artenschutzfachliche Betrachtung sowie Beurteilung Auswirkungen auf FFH-Gebiet
  • Erhalt der Baumgruppe auf Teilfläche 2
  • Betroffenheit festgesetzte Kompensationsfläche auf Teilfläche 1
  • Teilfläche 1: Prüfung Blendwirkung auf Wohnbebauung erforderlich
  • Erforderlichkeit archäologische Begleitung

Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Mensch und seine Gesundheit, Kultur und Sachgüter

 

Landesamt für Archäologie; Stellungnahme vom 29.03.2023

 

  • Erforderlichkeit archäologische Begleitung

Kultur und Sachgüter

Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie; Stellungnahme vom 25.04.2023

  • Erforderlichkeit der Einhaltung der Vorgaben einer Agri-PV-Anlage (DIN SPEC 91434)
  • Lage in Trinkwasserschutzzone II und III – Einhaltung der Gebote und Verbote

 Boden, Wasser

Gemeindeverwaltung Moritzburg, Stellungnahme vom 18.04.2023

 

  • Nähe zum Landschaftsschutzgebiet
  • Versiegelungen

Boden, Landschaft, Mensch und seine Erholung

Regionalverband Oberes Elbtal / Osterzgebirge, Verbandsstelle Meißen;

Stellungnahme vom 08.06.2023

 

  • Lage im Vorranggebiet Waldmehrung (Teilfläche 2)
  • Lage im Vorranggebiet Arten- und Biotopschutz (Teilfläche 1 und 2)

Tiere und Pflanzen,

Landesdirektion Sachsen, Obere Wasserbehörde;

Stellungnahme vom 04.07.2023

  • Überstaute Flächen der Talsperre Radeburg und das festgesetzte Überschwemmungsgebiet sind darzustellen

 

Wasser

Landestalsperrenverwaltung Sachsen;

Stellungnahme vom 06.10.2023

 

  • Stauziele ZH 1 = 148,70 mNN und ZH 2 = 148,80 mNN

 

Wasser

Bürger 01

 

 

  • Vorrang Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden, Landwirtschaftliche Flächen – Vorrang für Lebensmittelproduktion

Boden

Bürger 02 (+ 52 Mitzeichner)

  • Betroffenheit Klima, Umwelt, Natur- und Artenschutz

Klima, Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser

Bürger 03

  • Betroffenheit Avifauna und Pflanzen
  • Einschränkung der Erholungsnutzung
  • Erhöhung Umgebungstemperatur

 

Tiere und Pflanzen, Mensch und Erholung, Klima

Bürger 04

  • Betroffenheit Avifauna
  • Verlust Erholungsraum
  • Hecken stoppen Wind und Erosion

Tiere und Pflanzen, Mensch und Erholung

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Radeburg“ in der Fassung vom 22.03.2024 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Radeburg vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben. Die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Radeburg, den 03.06.2024   

gez.
Ritter
Bürgermeisterin

Planzeichnung

Begründung

Umweltbericht

Maßnahmeblätter

GOP-Bestandsplan

Artenschutzfachbeitrag

FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet DE 4647-301 "Große Röder zwischen Großenhain und Medingen"

Vorhaben- und Erschließungsplan

Landwirtschaftliches Nutzungskonzept

 

Rathaus

Heinrich-Zille-Str. 6
01471 Radeburg
Tel. 035208 961-0
Fax 035208 961-25

Sprechzeiten
Mo:geschlossen
Di:09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Mi:geschlossen
Do:09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.30 Uhr
Fr:09.00 - 12.00 Uhr